Unsere Veranstaltungen und Corona
Liebe Mitglieder, liebe Freunde,
mit diesem Newsletter wenden wir uns an Sie, um über Aktuelles aus dem Welterbeverein zu berichten. Wie bereits in unserem Mitgliederbrief angekündigt, stehen alle unsere Vorhaben unter Coronavorbehalt.
Nach den partiellen Lockerungen ab dem 8.3. hatten wir gehofft, unsere im Freien geplanten Spaziergänge und Führungen in kleinen Gruppen durchführen zu können, das ist nun leider nicht der Fall!
Nach Absprache mit und nach Auskunft durch die MHK, musste hierfür ein Antrag auf Genehmigung beim Ordnungsamt gestellt werden. Dies tat ich.
Die Antwort ist leider so eindeutig wie unbefriedigend:
„gem.§2(3) Satz 3 der derzeit gültigen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) sind :“Veranstaltungen, Führungen und ähnliche Angebote nach Maßgabe des §1 Abs.2b zulässig“.Gem.§1 (2b)CoKoBeV sind „Zusammenkünfte,…und Veranstaltungen…nur bei besonderem öffentlichen Interesse und mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig“.
Offensichtlich werden strenge Maßstäbe herangezogen bei der Frage: Wo liegt ein öffentliches Interesse und welche Spielräume eröffnet die Verordnung für Kultur und Kunst im öffentlichen Freiraum?
Wir bitten Sie liebe Mitglieder um Verständnis und hoffen auf nächste Lockerungsschritte, über die wir Sie dann auf diesem Wege informieren werden
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Bergholter
Liebe Freundinnen und Freunde, aktuell wieder in Druck gegangen, hier unsere Beitrittserklärung: